Stoßdämpfer
Es gibt verschiedene Arten von Stoßdämpfern, die im PKW-Anhänger eingebaut sein können. Zum einen der Radstoßdämpfer, der wie beim PKW auch das Aufschwingen der Räder verhindert, zum Anderen der Auflaufdämpfer, der das Auflaufen beim Bremsen beruhigen und etwas verlangsamen soll.
Der Auflaufdämpfer am PKW-Anhänger sorgt dafür, dass die Auflaufbewegung gedämpft wird und somit der Einschub- und der Auszugvorgang langsam und kontrolliert abläuft. Ohne den Dämpfer würde das Zugfahrzeug bei jeder noch so geringen Bremsung einen Schlag vom Anhänger bekommen.
Die Bauform, Länge, Anschlüsse und Gewichtsbereich sind immer vom Hersteller der Auflaufeinrichtung abhängig.
Da der Auflaufdämpfer immer speziell einer bestimmten Auflaufeinrichtung zugeordnet ist, empfehlen wir immer das Original-Teil des jeweiligen Herstellers zu verwenden. Somit ist auch die ordnungsgemäße Funktion der Auflaufeinrichtung gewährleistet, da der Stoßdämpfer die an ihn vorausgesetzte Funktion erfüllt.
Auflaufdämpfer sind in der Regel wartungsfrei und somit erst nach Verlust der Kraftwirkung oder nach Beschädigung auszutauschen.
Die drei bekanntesten Hersteller im PKW Anhängerbereich in Deutschland sind…
Eine Radstoßdämpfer oder auch Achsstoßdämpfer genannt, ist ein hydraulischer Zweirohrteleskopdämpfer. Diese dämpfen die Bewegungen von Fahrzeugen mit mechanischer und pneumatischer Federung. Somit wird dem Effekt des Holpern und Springen des Fahrzeugs entgegengewirkt, sowie die Fahrstabilität und das Bremsverhalten deutlich verbessert.
Sollten an Ihrem Anhänger kein Radstoßdämpfer vorhanden sein, ist eine Nachrüstung in 95 % der Fälle möglich.
Eine Einbauanleitung und die entsprechenden Maßblätter finden Sie in unserem Downloadbereich
Voraussetzungen für Tempo 100 km/h
Beim Anhänger:
Eine nach ISO-zugelassene Stabilisierungseinrichtung
Der Anhänger muss über hydraulische Achsstoßdämpfer verfügen
Es muss die höchstmögliche Stützlast der Kombination ausgenutzt werden
Die Reifen müssen mindestens die Geschwindigkeitsklasse L (120 km/h) haben und dürfen nicht älter als 6 Jahre (Herstellungsdatum) sein
Beim Zugfahrzeug:
Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein
Das Zugfahrzeug darf die zulässige Gesamtmasse von 3,5 t nicht überschreiten
Berechnung des Massenverhältnisses (Faktor = X)
(zul. Gesamtgewicht Anhänger/Caravan = Leergewicht Zugfahrzeug * Faktor X)
BERECHNUNG:
MIT SCHLINGERSCHUTZKPL
OHNE SCHLINGERSCHUTZKPL
bei ungebremsten Anhängern
x=0,3
x=0,3
bei Caravans
x=1,0
x=0,8
bei anderen gebremsten Anhängern
x=1,2
x=1,1